Berlin, im September 2025 – Ein beispielloser Rechtsbruch erschüttert die deutsche Hauptstadt und wirft ein düsteres Licht auf die Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit: Der Berliner Senat weigert sich hartnäckig, ein rechtskräftiges Gerichtsurteil umzusetzen. Obwohl das oberste Berliner Gericht entschieden hat, dass die Vornamen deutscher Tatverdächtiger bei Straftaten veröffentlicht werden müssen, bleibt der Senat stur. Diese Weigerung hat die AfD in Berlin dazu gezwungen, erneut Organklage vor dem Landesverfassungsgericht einzureichen. Ein Vorgehen, das in einem normalen Rechtsstaat kaum vorstellbar wäre und das Misstrauen der Bürger in die Handlungsfähigkeit und Transparenz der Regierung weiter befeuert.
Ein absurdes Spiel: Gerichtsurteil wird ignoriert
Die Geschichte dieser juristischen Auseinandersetzung zieht sich bereits über Monate. Die AfD-Fraktion in Berlin hatte geklagt, um die Vornamen deutscher Tatverdächtiger, insbesondere bei Gewalt- und Messerstraftaten, zu erfahren. Nach einem langwierigen Prozess gab das Landesverfassungsgericht der AfD recht. Das Gericht entschied, dass der Senat die angefragten Informationen herausgeben müsse, um das parlamentarische Auskunftsrecht der Abgeordneten zu gewährleisten. Eine denkbar knappe Mehrheit von 5:4 Stimmen erklärte die ursprüngliche Ablehnung der Anfrage für unzulässig.
In einem funktionierenden Rechtsstaat wäre dies das Ende der Debatte gewesen. Doch der Berliner Senat weigert sich weiterhin, die Entscheidung umzusetzen. Dies ist nicht nur ein Affront gegen die Gewaltenteilung, sondern auch ein klares Zeichen dafür, dass hier etwas im Argen liegt. Wie der AfD-Abgeordnete Marc Wallendar, der die erneute Klage eingereicht hat, zu Recht betonte: Man stelle sich vor, die AfD würde ein gesprochenes Urteil nicht akzeptieren. Die Rufe nach einer „Gefahr für die Demokratie“ wären ohrenbetäubend. Doch wenn die Regierung selbst Gerichtsurteile mit Füßen tritt, scheint dies legitim zu sein – eine doppelte Moral, die das Vertrauen in die Demokratie zutiefst untergräbt.
Das „Missbrauchsrisiko“ als Schutzschild für die Wahrheit?
Die Begründung des schwarz-roten Senats für seine Weigerung ist mehr als fragwürdig. Man beruft sich auf ein angebliches „Missbrauchsrisiko“. Es wird die Sorge geäußert, dass durch die Herausgabe der Vornamen ein Zusammenhang zwischen ethnischer Zugehörigkeit und der Häufigkeit bestimmter Straftaten hergestellt werden könnte. Diese Argumentation ist nicht nur dünn, sondern auch beleidigend für die Intelligenz der Bürger.
Das Landesverfassungsgericht hatte bereits die vorherige Begründung des Senats, dass Rückschlüsse auf die Identität der Tatverdächtigen gezogen werden könnten, als unzulässig erklärt. Nun wird ein neues Argument aus dem Hut gezaubert, das eher den Eindruck erweckt, dass die Wahrheit vor der Öffentlichkeit verborgen werden soll. Wenn eine Regierung Angst vor der Veröffentlichung von Namen hat, die rechtlich als „deutsch“ gelten, dann nährt dies den Verdacht, dass diese Namen möglicherweise nicht den gängigen Vorstellungen von „deutschen“ Vornamen entsprechen. Es ist ein indirektes Eingeständnis des Senats, dass die Zahlen, die man eigentlich geheim halten möchte, genau das bestätigen könnten, was viele Bürger längst ahnen und befürchten.
Das eigentliche Missbrauchsrisiko liegt nicht in der Veröffentlichung von Namen, sondern in der Verweigerung von Transparenz und der Erosion der Rechtsstaatlichkeit. Die Straftaten selbst sind das Risiko für die Bürger auf den Straßen, nicht die Namen der Täter.
Die Messer-Epidemie in Berlin und das Schweigen der Politik
Die Brisanz dieser Auseinandersetzung wird durch die erschreckenden Zahlen der Kriminalität in Berlin noch verstärkt. Marc Wallendar fragte in seiner Organklage nach den 20 häufigsten Vornamen bei deutschen Tatverdächtigen von Messerstraftaten. Und das aus gutem Grund: Berlin ist in den letzten Jahren zu einem Brennpunkt für Messerdelikte geworden.
Die Statistik spricht eine eindeutige Sprache: Im Jahr 2024 wurden in Berlin 3.412 Messerdelikte registriert. Das sind durchschnittlich fast zehn Fälle pro Tag. Obwohl es im Vergleich zum Vorjahr ein minimales Minus von 2 % gab, ist die Zahl immer noch beängstigend hoch und zeigt, dass die Lage alles andere als unter Kontrolle ist. Besonders alarmierend ist der massive Anstieg von fast 20 % von 2021 auf 2022 und weitere 5 % im Folgejahr. Diese Zahlen sind ein Alarmsignal, das die Berliner Regierung offensichtlich nicht ernst genug nimmt oder bewusst herunterspielt.
Wenn die Regierung in Berlin keine Angst davor hat, diese Informationen preiszugeben, warum tut sie es dann nicht? Die Weigerung lässt nur einen Schluss zu: Man befürchtet die Konsequenzen der Veröffentlichung, weil sie ein Bild der Realität zeichnen könnte, das nicht in das Narrativ der etablierten Politik passt.
Mohammad statt Michael: Die Bürgergeld-Debatte als Präzedenzfall
Die Befürchtungen der AfD und vieler Bürger sind nicht unbegründet. Ein Blick auf aktuelle Zahlen aus anderen Bereichen liefert beunruhigende Parallelen. Eine Anfrage der AfD an die Bundesregierung ergab, dass der Name „Mohammad“ – in seinen verschiedenen Schreibweisen wie Mohammed, Muhammad, Muhammed etc. – der häufigste Vorname unter Bürgergeldempfängern ist. Offiziell hatte die Bundesregierung zunächst Michael als häufigsten Namen genannt, doch eine präzisere Anfrage, die alle Schreibweisen von Mohammad zusammenfasste, enthüllte die wahre Rangliste. Mit fast 40.000 Nennungen lag Mohammad weit vor Michael, Andreas oder Thomas.
Dieses Beispiel zeigt, wie Zahlen und Fakten manipuliert oder verschleiert werden können, wenn es politisch opportun erscheint. Es nährt den Verdacht, dass ähnliche Mechanismen auch bei der Veröffentlichung der Namen von Tatverdächtigen angewendet werden sollen. Wenn die Regierung die Herkunft oder den Migrationshintergrund von Straftätern verschweigt, dann schürt sie damit nicht nur Misstrauen, sondern verhindert auch eine ehrliche Debatte über die Ursachen und Lösungen der Kriminalität.
„Deutsche“ Taschendiebe in NRW: Die Realität auf den Straßen
Ein weiteres Beispiel für die Realität auf Deutschlands Straßen kommt aus Nordrhein-Westfalen. Die AfD hatte auch dort nach den Namen „deutscher“ Taschendiebe gefragt, und die Antwort zeigte, dass Namen wie „Abdi“ oder ähnlich klingende Namen bei den „deutschen“ Tatverdächtigen weit verbreitet waren. Dies unterstreicht, dass die Staatsangehörigkeit allein nicht immer Aufschluss über die Herkunft oder den Migrationshintergrund gibt. Viele Täter besitzen zwar einen deutschen Pass, haben aber ausländische Wurzeln und somit oft auch ausländische Vornamen.
Diese Beispiele verdeutlichen, dass die Debatte um die Vornamen von Tatverdächtigen keine bloße Spielerei ist, sondern eine entscheidende Rolle bei der Aufklärung über die Kriminalitätsentwicklung und die Integrationspolitik spielt. Wenn diese Informationen bewusst zurückgehalten werden, dann wird eine offene und ehrliche Auseinandersetzung mit diesen sensiblen Themen unmöglich gemacht.
Ein Spiel mit dem Feuer: Die Erosion der Demokratie
Die Verweigerung des Berliner Senats, ein rechtskräftiges Gerichtsurteil umzusetzen, ist mehr als nur ein juristischer Eklat. Es ist ein Spiel mit dem Feuer, das die Grundfesten unserer Demokratie gefährdet. Ein Rechtsstaat lebt von der Akzeptanz und Umsetzung gerichtlicher Entscheidungen. Wenn Regierungen sich über Urteile hinwegsetzen, untergraben sie die Glaubwürdigkeit der Justiz und säen Misstrauen in die gesamte Staatsordnung.
Die AfD positioniert sich in dieser Auseinandersetzung als Verteidigerin der Rechtsstaatlichkeit und des parlamentarischen Auskunftsrechts. Sie zwingt die Regierung dazu, Rechenschaft abzulegen und Transparenz zu schaffen. Während die etablierten Parteien oft den Vorwurf erheben, die AfD sei eine Gefahr für die Demokratie, sind es in diesem Fall paradoxerweise die „Demokraten“, die gesprochene Urteile mit Füßen treten.
Das Vertrauen der Bürger in die Politik ist bereits massiv angegriffen. Solche Vorfälle tragen maßgeblich dazu bei, dass sich immer mehr Menschen von den etablierten Parteien abwenden und das Gefühl haben, nicht mehr ernst genommen zu werden. Die „Guten“ in der Politik müssen sich fragen lassen, ob ihr Handeln tatsächlich dem Gemeinwohl dient oder ob es nicht vielmehr dazu beiträgt, die Spaltung der Gesellschaft zu vertiefen und radikalen Kräften Auftrieb zu geben.
Was nun? Ein Appell an die Rechtsstaatlichkeit
Die erneute Klage der AfD vor dem Landesverfassungsgericht ist ein notwendiger Schritt, um die Rechtsstaatlichkeit in Berlin zu verteidigen. Es bleibt abzuwarten, wie das Gericht auf die erneute Blockade des Senats reagieren wird. Doch eines ist klar: Dieses absurde Spiel muss ein Ende haben. Die Bürger haben ein Recht auf Information und Transparenz, insbesondere wenn es um so sensible Themen wie Kriminalität und die Sicherheit auf den Straßen geht.
Die Politik muss sich ihrer Verantwortung stellen und die Wahrheit nicht länger unter dem Deckmantel vermeintlicher „Missbrauchsrisiken“ verbergen. Nur eine ehrliche und offene Debatte, die auf Fakten basiert, kann das Vertrauen in die Demokratie wiederherstellen und die Spaltung der Gesellschaft überwinden. Der Fall in Berlin ist ein Weckruf an alle, die sich für einen funktionierenden Rechtsstaat und eine transparente Politik einsetzen. Es ist an der Zeit, dass die Gerichte nicht nur Urteile sprechen, sondern diese auch durchgesetzt werden. Andernfalls droht Deutschland eine Erosion der Rechtsstaatlichkeit mit unabsehbaren Folgen.