In einer kürzlich geführten Debatte, die in den sozialen Medien hohe Wellen schlägt, hat Stephan Brandner die Kluft zwischen der Altersversorgung von Bundestagsabgeordneten und der des durchschnittlichen deutschen Bürgers schonungslos offengelegt. Seine Ausführungen, die auf einem viralen YouTube-Video basieren, beleuchten eine soziale Ungerechtigkeit, die viele Menschen zutiefst empört und zum Nachdenken anregt. Brandner, der sich selbst nicht als Rentenexperten, sondern als Haushaltspolitiker bezeichnet, stellt einen Antrag vor, der eine längst überfällige Reform der Abgeordnetenversorgung fordert. Die Debatte um die sogenannte „Luxusrente“ der Parlamentarier ist jedoch keineswegs neu, sondern ein Dauerthema, das seit Jahren von verschiedenen Seiten kritisch beäugt wird.
Eine längst überfällige Forderung: Die Empfehlungen einer unabhängigen Kommission
Brandner weist darauf hin, dass die Forderung nach einer Reform der Rentenversorgung von Abgeordneten nicht aus einer populistischen Laune heraus entstanden ist. Vielmehr greift der vorgelegte Antrag Empfehlungen einer unabhängigen Kommission zur Reform des Abgeordnetenrechts auf, die bereits 2011 eingesetzt wurde und 2013 unter dem ehemaligen Justizminister Schmidt-Jorzig ihre Ergebnisse vorlegte. Diese Kommission forderte im Wesentlichen das, was der aktuelle Antrag der AfD-Fraktion beinhaltet: eine Überführung der Abgeordneten in die gesetzliche Rentenversicherung. Der ursprüngliche Vorschlag hätte sogar noch weitergehen können, so Brandner, und eine sofortige Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung vorsehen können. Man habe jedoch bewusst eine mildere Formulierung gewählt, um eine breitere Zustimmung der anderen Fraktionen zu ermöglichen und den Vorwurf des Populismus zu entkräften.
Die Kernforderung ist klar: Eine Kommission des Deutschen Bundestags soll bis Ende des kommenden Jahres eine Reform der Rentenversorgung der Abgeordneten vorschlagen, mit der Tendenz, dass Abgeordnete – wie fast alle sozialversicherungspflichtig beschäftigten Bürger – in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen müssen. Dies ist keine „Neiddebatte“, die plötzlich vom Zaun gebrochen wird, sondern eine Diskussion, die die sogenannten „Kartellparteien“ schon seit vielen Jahren führen. Der Haken: Obwohl die Vorschläge bereits 2013 unterbreitet wurden, hat sich in den darauffolgenden Legislaturperioden (18., 19., 20. Wahlperiode) nichts getan. Der Grund dafür liegt auf der Hand: Eine solche Reform würde an die „Pfründe“ derjenigen gehen, die darüber zu entscheiden haben.
Schockierende Zahlen: Die Kluft zwischen Abgeordneten- und Bürgerrente
Um die Brisanz der Situation zu verdeutlichen, präsentiert Brandner einige erschreckende Zahlen. Aktuell erhalten Bundestagsabgeordnete eine Bruttodiät von 11.833 Euro im Monat. Von dieser Diät werden jährlich 2,5 Prozent als Rentenversorgung zurückgelegt – nicht etwa abgezogen, sondern „oben drauf“ gezahlt. Dies bedeutet, dass sich jeder Abgeordnete pro Jahr etwa 295 Euro an Rentenansprüchen erarbeitet. Nach einer Legislaturperiode von vier Jahren belaufen sich diese Ansprüche auf knapp 1.200 Euro. Das ist, so Brandner, ungefähr das Siebenfache dessen, was ein normaler arbeitender Bürger draußen erhält.
Noch drastischer wird es, wenn man die durchschnittliche Bezugsdauer betrachtet. Ein Abgeordneter im Deutschen Bundestag ist im Schnitt knapp zehn Jahre im Amt und hat dann einen Rentenanspruch von ungefähr 3.500 Euro. Dieser Betrag entspricht in etwa dem Maximalbetrag, den ein deutscher Rentner sich überhaupt erarbeiten kann, wenn er über 45 Jahre lang Beiträge zur Beitragsbemessungsgrenze zahlt, also mit aktuellen Beträgen auf Basis von knapp 8.000 Euro im Monat. Das bedeutet: Um auf den Versorgungsanspruch eines Abgeordneten nach zehn Jahren zu kommen, müsste ein Durchschnittsrentner in Deutschland über 45 Jahre lang am oberen Ende der Beitragsbemessungsgrenze einzahlen.
Die Illusion der Höchstrente: Eine bittere Realität
Brandner verdeutlicht die soziale Ungerechtigkeit weiter, indem er die Situation der Rentner in Deutschland beleuchtet. Von den rund 20 Millionen Rentnern in Deutschland sind etwa 16 Millionen Altersrentner. Die entscheidende Frage ist: Wie viele von diesen 16 Millionen beziehen die gesetzliche Höchstrente? Die Antwort ist erschütternd: gerade einmal 64 Personen. Davon kommen sechs aus den neuen Bundesländern, und keine einzige Frau ist dabei. Dies bedeutet, dass lediglich 0,0004 Prozent der Rentner in Deutschland eine Rente erhalten, die jeder Abgeordnete nach zehn Jahren im Bundestag für sich beanspruchen kann.
Diese Diskrepanz ist eine soziale Ungerechtigkeit „sondergleichen“. Zwar ist der Rentenanspruch der Abgeordneten gedeckelt, kann aber in der Spitze tatsächlich rund 8.000 Euro erreichen, wenn man über 20 Jahre im Deutschen Bundestag gesessen hat.
Ein Zeichen setzen: Mehr als nur Finanzrettung
Brandner betont, dass die Überführung der Abgeordneten in die gesetzliche Rentenversicherung zwar nicht dazu führen wird, die Finanzen der Rentenversicherung zu retten – es handelt sich um einige Millionen Euro, die zusätzlich zufließen würden, was im Großen und Ganzen keine entscheidende Rolle spielt. Doch das Zeichen, das damit gesetzt würde, ist von immenser Bedeutung.
In Zeiten, in denen Politiker wie Friedrich Merz davon sprechen, der Gürtel müsse enger geschnallt werden, in denen gesagt wird, wir leben über unsere Verhältnisse und es müsse mehr für die Eigenversorgung getan werden, während die Ansprüche an den Staat heruntergeschraubt werden, sollten die Abgeordneten des Deutschen Bundestags mit gutem Beispiel vorangehen. Sie sollten sagen: „Schluss mit diesen Luxusrenten!“. Es kann nicht sein, dass Abgeordnete nach wenigen Jahren im Amt das verdienen, was eine verschwindend geringe Anzahl von Menschen nach 45 bis 50 Jahren harter Arbeit als Rente erhält.
Der Vorschlag ist daher, eine Kommission einzusetzen mit dem Ziel festzustellen, dass Abgeordnete während ihrer Mitgliedschaft im Bundestag in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen müssen – genauso wie jeder andere auch, mit Beitragsbemessungsgrenze und einer Umrechnung in Rentenpunkte. Es gibt keine Rechtfertigung dafür, warum Abgeordnete dermaßen deutlich bessergestellt sein sollten als der normale Bürger.
Die Debatte um die Altersversorgung der Abgeordneten ist somit nicht nur eine finanzielle, sondern vor allem eine moralische und ethische Frage. Sie berührt das grundlegende Verständnis von Gerechtigkeit und Solidarität in unserer Gesellschaft. Die Forderung nach einer Angleichung der Rentenansprüche ist ein Ruf nach einer glaubwürdigen Politik, die sich an den Realitäten der Bürger orientiert und nicht an privilegierten Sonderregelungen festhält. Ob dieser Antrag diesmal Gehör findet und die längst überfällige Reform endlich auf den Weg gebracht wird, bleibt abzuwarten. Eines ist jedoch sicher: Die Augen der Öffentlichkeit sind auf den Bundestag gerichtet, und die Erwartungen an eine gerechte Lösung sind hoch.